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Allgemeine Fahrtbedingungen (AGB) der Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH

(Stand 02/2024)

 

Allgemeines/Begriffsbestimmungen

1. Der Auftrag gilt als entgegengenommen, wenn dieser vom Auftraggeber (Kunden) schriftlich bestätigt worden ist.


2. Die Auftragsbestätigung (bestätigter Beförderungsvertrag durch den Auftraggeber) ist vom Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen rechtsgültig unterschrieben zurückzusenden. Als zugestellt gilt die Auftragsbestätigung spätestens 3 Tage nach der Abgabe zur Post. Wird die unterschriebene Auftragsbestätigung nicht rechtzeitig zurückgesandt, kann die Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

3. Der Begriff „Sonderschiff“ oder „Charterschiff“ (Schiffsgestellung) besagt, dass ein Schiff ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung steht. Der Begriff „Themenfahrten“ besagt alle Fahrten mit zusätzlichem Programm (z.B. Feuerwerke, Musik, Eventfahrten usw.)

Der Begriff „Linienschiff“ besagt, dass sich noch weitere Fahrgäste an Bord befinden. Aus fahrplantechnischen Gründen kann Ihnen der Name des Linienschiffes erst einige Tage vor Fahrtantritt benannt werden.

4. Abweichungen von Fahrplänen oder die Verlegung von Zustiegspunkten durch Hoch- oder Niedrigwasser, hohes Fahrgastaufkommen und sonstige Verkehrsbehinderungen (z.B. Sperrungen) durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, die von der Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

5. Die Bordgaststätte wird von dem Schiffsrestaurateur als selbständiges Unternehmen auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung geführt. Verhandlungen und Abmachungen über Bewirtung an Bord können mit der Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH im Auftrage getroffen werden, die für den Schiffsrestaurateur verbindlich sind. Das Mitbringen, der Verkauf und die Verlosung von Getränken oder anderen Waren (insbesondere Speisen) an Bord sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Schiffsrestaurateurs gestattet. Wir verweisen auf die Bedingungen der Wirtschaftsbetriebe.

6. Der Ticketerwerber/-inhaber genehmigt Bild- und Tonaufnahmen seiner Person und die Nutzung dieser zu Zwecken des Marketings und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens der Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH durch den Kauf des Tickets bzw. das Betreten des Schiffes ausdrücklich.

7. Die Beförderungsleistung unterliegt dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Im Fahrpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

8. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ je Rechnung fällig.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bingen.

Bestimmungen für Sonderschiffe/Charterschiffe und Themenfahrten

10. Das Sonderschiff liegt zur vereinbarten Abfahrtzeit zum Einstieg für die Fahrgäste bereit. Die Fahrt gilt als beendet, nachdem alle Fahrgäste und vom Auftraggeber bestellte Personen (Künstler, Caterer usw.) das Schiff verlassen haben. Wird das Schiff aufgrund besonderer Vereinbarung vor oder insbesondere nach der vertraglich vereinbarten Zeit in Anspruch genommen (Überscheitung der Rückkunftzeit), so ist für jede angefangene Stunde folgender Stundensatz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten:

MS Rhenus 700 EUR
MS Vater Rhein 700 EUR
MS Ehrenfels 600 EUR
MS Bingen 500 EUR
AF Mary Roos 600 EUR


Nach 24 Uhr wird zusätzlich ein Nachtzuschlag von 25% auf den Stundensatz berechnet.

Die Überschreitung der Rückkunftzeit bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Schiffsführers.

11. Während der Aufenthaltsstunden an der Zwischen- oder Zielstation kann die Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH über das Schiff nach eigenem Ermessen verfügen.


12. Kann die Fahrt aus Gründen höherer Gewalt nicht oder nur gekürzt ausgeführt werden, so können hieraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche hergeleitet werden. Das Fahrgeld kann in einem solchen Fall, um den Anteil gekürzt werden, der der Minderleistung näherungsweise entspricht.


13. Als Fahrtausweis bei Sonderschiffen (Charterfahrten) gilt die unterschriebene Auftragsbestätigung nach Nr.2


14. a) Bei Sonderschiffen (Charterfahrten) ist das Fahrgeld unter Angabe der Auftragsnummer und Rechnungsnummer wie folgt zu entrichten:

10% bei Auftragserteilung
40% bis acht Wochen vor dem Fahrtermin
50% (=Rest) eine Woche vor Antritt der Fahrt


und zwar netto ohne Abzug auf eines unserer Geschäftskonten.

b) Bei Themenfahrten ist das Fahrgeld unter Angabe der Auftragsnummer und Rechnungsnummer bei Vertragsabschluss in voller Höhe zu entrichten.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rücknahme von Fahrkarten, Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß §312b Abs.3 Ziffer 6 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung. Bei Nichtentrichten des Fahrgeldes zum festgelegten Fälligkeitsdatum (9a und 9b) kann die Bingen- Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung gemäß Ziffer 10 fordern. Werden Zahlungen später als vereinbart geleistet, werden unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche Zinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 6% berechnet.

15. Bei Rücktritt von einer vertraglich abgeschlossenen Fahrt oder bei nicht rechtzeitiger Entrichtung des Fahrgeldes gemäß der Ziffer 14a und 14b hat der Auftraggeber für die Bereitstellung des Schiffes folgende Entschädigung zu zahlen:

50% des Fahrpreises bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb 8 Wochen vor der Fahrt
75% des Fahrpreises bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb 2 Wochen vor der Fahrt

In anderen Fällen ist eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Fahrpreises zu entrichten

16. Ansprüche bei Ausfall von Musik und Sprechanlagen können nicht hergeleitet werden. Für den Anschluss eigener oder fremder Musikanlagen an das Bordnetz kann keine Haftung übernommen werden. Der Anschluss von Musikgeräten bedarf in jedem Falle der Zustimmung des Schiffsführers.

17. Die Anlegegebühren an Ausgangs- und Zielstation sind soweit nicht anders vereinbart im Fahrpreis enthalten.

18. Für Schäden die Fahrtteilnehmer an Bord verursachen, ist der Auftraggeber ersatzpflichtig, soweit der Verursacher nicht selbst Ersatz leistet.

19. GEMA-Gebühren für eigene Tanzkapellen des Auftraggebers oder vermittelter Tanzkapellen durch die Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Meldung an die GEMA hat durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Beachtung des Jugendschutzgesetzes obliegt dem Auftraggeber.

20. Bei der Ancharterung von fremden Schiffen durch die Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH für den Auftraggeber gelten die Tarif- und Fahrtbedingungen des in Anspruch genommenen Unternehmens.


Bestimmungen für Linienfahrten

21. Kann aus Gründen höherer Gewalt die vereinbarte Fahrt mit einem Linienschiff erst mit einer Verspätung von weniger als 30 Minuten durchgeführt werden, ist das volle Fahrgeld zu entrichten.

22. Jeder Fahrteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Fahrtausweises sein.

23. Bei vorangemeldeten Linienfahrten von Reiseveranstaltern ist das Fahrgeld unter Angabe der Auftragsnummer und Rechnungsnummer mit dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel in voller Höhe zu entrichten.

24. Die Fahrscheine sowie Gutscheine sind nur für das laufende Betriebsjahr gültig, es sei denn, das Verfalldatum ist besonders gekennzeichnet. Die offiziellen Fahrzeiten und Saisonzeiten können auf der Homepage www.bingen-ruedesheimer.de oder auf den Aushangfahrplänen eingesehen werden. Fahrscheine sind beim Einsteigen vom Fahrgast einzeln und offen vorzulegen, ferner während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, muss mindestens € 30,00 nachentrichten. Für die pünktliche Einhaltung der Fahrzeiten, die Folgen eines Fahrausfalles, den Einsatz eines bestimmten Schiffes oder des Nichtanlegens an einer Station wird nicht gehaftet. Bei Einschaltung eines dritten Leistungsträgers gelten die Geschäftsbedingungen des in Anspruch genommenen Unternehmens. Der Selbstbehalt pro Fahrgast für Beschädigung oder Verlust von Gepäck beträgt EUR 60,00.

Bei Sonderveranstaltungen mit Programm (Musik) und auf ermäßigte Pauschalpreise werden keine Ermäßigungen gewährt.

Ergänzende Bedingungen Onlineverkauf
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen im Onlineverkauf akzeptiert der Kunde die folgenden ergänzenden Bedingungen Onlineverkauf der Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtgesellschaft mbH (nachfolgend "BR"):


1. Zustandekommen des Kaufs Bei Ticketbestellungen per Internet auf der BR Website wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Eine darauffolgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.

2. Online-Ticket Beim Betreten des Schiffes muss das Online-Ticket als DIN A4-Ausdruck und in guter Qualität vorgezeigt werden. Andernfalls bzw. im Falle einer Unlesbarkeit des Online-Tickets ist ein kostenpflichtiger Ersatzfahrschein zu lösen. Mit dem Erwerb des Tickets besteht kein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze. Es besteht grundsätzlich freie Platzwahl auf allen zugänglichen Sitzplätzen, sofern nichts anderes durch die BR bestimmt wird.

3. Widerrufsrecht Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung von Fahrscheinen bzw. Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung. Fahrscheine oder Eintrittskarten werden jedoch dann von BR zurückgenommen, wenn die Fahrt oder die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Für BR Online-Gutscheine besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

4. Gebühren Neben Vorverkaufs- und Servicegebühren pro Ticket kann eine Auftragspauschale erhoben werden. Auf die Höhe etwaiger Gebühren und Pauschalen wird während des Bestellvorgangs hingewiesen. Übersendet BR dem Käufer auf seinen Wunsch Fahrscheine, Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine per Post, so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

5. Sorgfaltspflicht und unzugestellte Tickets Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die BR nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Tickets oder Gutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der BR und können bei ausbleibender Bezahlung von der BR vom Ticketbesteller zurückgefordert werden. Der Käufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Fahrtart/Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Beförderungs- und Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Tickets bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Fahrt/Veranstaltung bei der BR schriftlich (Brief oder E-Mail) geltend zu machen, um der BR die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Die BR ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Einwendungen wegen nicht eingegangener Tickets sind der BR spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Fahrt/Veranstaltung schriftlich (Brief oder E-Mail) mitzuteilen, um der BR die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die BR kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Tickets bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

6. Haftung Die BR haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld der BR Folgendes: Die BR haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die BR nicht. Soweit die Haftung von der BR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die BR haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt die BR keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

7. Weiterverkauf Der Weiterverkauf von bei der BR erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten und Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

8. Vervielfältigungen/Kopien von Tickets In dem Fall, dass von Tickets Kopien oder Vervielfältigungen bei der Einlasskontrolle vorgezeigt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Besitzer des Original-Tickets, welches auf Grund seines Verschuldens vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets zu verlangen.

9. Datenschutz beim Ticketerwerb Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Die BR ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über die Schifffahrt durchführen bzw. an der Durchführung der Schifffahrt maßgeblich beteiligt sind.

10. Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen ist, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Bingen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Fahrscheine, Eintrittskarten, Gutscheine und für die Bezahlung ist Bingen.

Ergänzende Bedingungen für den Erwerb von Tickets mehrerer Dienstleister – „Kombinationstickets“

Bei Erwerb eines Tickets, das Beförderungsleistungen oder Dienstleistungen anderer Anbieter beinhaltet (Niederwaldseilbahn GmbH, Rüdesheimer Seilbahngesellschaft mbH, Burg Rheinstein) kommen jeweils einzelne Verträge mit den einzelnen Dienstleistern- oder Beförderungsunternehmen über die jeweilige Dienstleistung – oder Beförderungsleistung zustande. Es gelten die AGB und Beförderungsbedingungen eines jeden Dienstleisters- bzw. Beförderungsanbieters.

Ein einheitlicher Vertrag mit allen Dienstleistungs- oder Beförderungsanbietern, dergestalt, dass alle Dienstleister- oder Beförderungsanbieter zur Erbringung aller Dienst- oder Beförderungsleistungen gemeinsam verpflichtet sind, kommt nicht zustande. Eine gegenseitige Haftung der einzelnen Dienstleister- oder Beförderungsanbieter für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- oder Beförderungsleistungen der anderen Dienst- oder Beförderungsanbieter ist ausgeschlossen. Sofern aber ein Anspruch des Kunden auf Erstattung des Ticketpreises besteht, haftet hierfür die Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH dann in vollem Umfang, wenn das Ticket durch sie veräußert wurde.