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+++ Liebe Fahrgäste, ab dem 16.12.2020 wird bis auf Weiteres nur noch eine Fähre eingesetzt werden. Die Fahrzeiten von 5.30 Uhr bis 22.00 Uhr sind davon aber nicht betroffen. Somit finden Abfahrten in Bingen und Rüdesheim dann ca. im 20 Minutentakt statt. Wir bitten um Verständnis! +++
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Fahrpreise
§ 3 Fahrausweise
§ 3.1 Allgemein
§ 3.2 Anerkennung von Fahrscheinen der Mitgliedsbetriebe des „Fährbund Mittelrhein“
§ 3.3 Zusätzliche Bestimmungen für die „FährKarte“
§ 4 Sonstige Bestimmungen
§ 5 Zusätzliche Bestimmungen für Jahreskarten
§ 6 Inkrafttreten
Diese Bestimmungen treten am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Internetseite www.bingen-ruedesheimer.de des Fährbetreibers.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bingen am Rhein
+++ Liebe Fahrgäste, ab dem 16.12.2020 wird bis auf Weiteres nur noch eine Fähre eingesetzt werden. Die Fahrzeiten von 5.30 Uhr bis 22.00 Uhr sind davon aber nicht betroffen. Somit finden Abfahrten in Bingen und Rüdesheim dann ca. im 20 Minutentakt statt. Wir bitten um Verständnis! +++