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+++ Die Fähre ist in Betrieb !! +++ Die Bauarbeiten wurden wieder aufgenommen. Leider können wir noch keine Abschätzung geben, wann diese beendet sein werden. Bis zum Abschluss der Arbeiten gilt weiterhin, dass keine Fahrzeuge (PKW mit Anhänger, LKW, Busse usw.) mit einer Länge über 7,50 m transportiert werden können. Für alle anderen Fahrzeuge & Fußgänger ist der Fährbetrieb weiterhin möglich! +++
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Fahrpreise
§ 3 Fahrausweise
§ 3.1 Allgemein
§ 3.2 Anerkennung von Fahrscheinen der Mitgliedsbetriebe des „Fährbund Mittelrhein“
§ 3.3 Zusätzliche Bestimmungen für die „FährKarte“
§ 4 Sonstige Bestimmungen
§ 5 Zusätzliche Bestimmungen für Jahreskarten
§ 6 Inkrafttreten
Diese Bestimmungen treten am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Internetseite www.bingen-ruedesheimer.de des Fährbetreibers.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bingen am Rhein
+++ Die Fähre ist in Betrieb !! +++ Die Bauarbeiten wurden wieder aufgenommen. Leider können wir noch keine Abschätzung geben, wann diese beendet sein werden. Bis zum Abschluss der Arbeiten gilt weiterhin, dass keine Fahrzeuge (PKW mit Anhänger, LKW, Busse usw.) mit einer Länge über 7,50 m transportiert werden können. Für alle anderen Fahrzeuge & Fußgänger ist der Fährbetrieb weiterhin möglich! +++